Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Nürnberg
Kunert + Rupp begleitet mittelständische Unternehmen mit fundierter Wirtschaftsprüfung, unabhängiger Unternehmensbewertung und strategischer Beratung.
Unsere Kompetenzen
Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen für GmbH, AG und GmbH & Co. KG. Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht.
Mehr erfahrenIDW S1-konforme Bewertungsgutachten für Unternehmenskauf, Nachfolge, Erbauseinandersetzung und Gesellschafterauseinandersetzungen.
Mehr erfahrenJährlicher Prüfbericht nach § 16 MaBV für Bauträger und Baubetreuer – bundesweit und vollständig digital.
Mehr erfahrenSorgfältige wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Analyse bei Unternehmenstransaktionen – für Käufer und Verkäufer.
Mehr erfahrenGründungsprüfungen, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln (inkl. Umwandlung UG in GmbH) sowie Prüfung von Stiftungen.
Mehr erfahrenAls zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führen wir gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen durch. Wir prüfen die Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung, Ihres Jahres- oder Konzernabschlusses sowie des Lageberichts.
Ab bestimmten Schwellenwerten (§ 267 HGB) ist die Jahresabschlussprüfung gesetzlich verpflichtend – für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus kann eine freiwillige Prüfung das Vertrauen von Banken, Investoren und Geschäftspartnern erheblich stärken.
Unternehmensbewertung Nürnberg
Eine fundierte Unternehmensbewertung ist Grundlage für strategische Entscheidungen – ob Kauf, Verkauf, Nachfolge oder Gesellschafterauseinandersetzung. Wir erstellen IDW S1-konforme Gutachten mit transparenter Methodik und nachvollziehbaren Ergebnissen.
Als erfahrene Wirtschaftsprüfer kombinieren wir betriebswirtschaftliche Fachkenntnis mit steuerlichem und rechtlichem Know-how aus einer Hand.
Bauträger und Baubetreuer mit einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO müssen die Einhaltung ihrer Pflichten aus §§ 2 bis 14 MaBV für jedes Kalenderjahr prüfen lassen. Der Prüfbericht ist bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der Erlaubnisbehörde einzureichen. Wer im Jahr keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt hat, gibt stattdessen eine Negativerklärung ab.
Wir erstellen Prüfberichte nach § 16 MaBV für Bauträger und Baubetreuer in ganz Deutschland – vollständig digital, mit Festpreisangebot vorab.
Neben der klassischen Jahresabschlussprüfung umfasst unsere Tätigkeit ein breites Spektrum weiterer gesetzlicher und freiwilliger Prüfungsleistungen – von Gründungsprüfungen über Prüfungen bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln bis zur Prüfung von Stiftungen.
Ob zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen oder zur freiwilligen Stärkung des Vertrauens bei Banken und Geschäftspartnern – wir begleiten Sie mit Fachkenntnis und Verlässlichkeit.
Jetzt anfragenWeitere Kompetenzen
Unterstützung bei Planung, Controlling und wichtigen Managemententscheidungen. Wir verstehen uns als Sparringspartner für Ihren unternehmerischen Erfolg.
Sorgfältige Analyse von Unternehmen im Rahmen von Transaktionen: wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Prüfung für Käufer und Verkäufer.
Begleitung bei Finanzierungsfragen, Transaktionsstrukturierung und strategischen Kapitalentscheidungen für mittelständische Unternehmen.
Häufige Fragen
Unter anderem sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 316 HGB i. V. m. § 267 HGB zur Jahresabschlussprüfung verpflichtet. Die Größenklasse tritt erst ein, wenn mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Maßgeblich sind: Bilanzsumme über 7,5 Mio. €, Umsatzerlöse über 15 Mio. € oder mehr als 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Die Prüfungspflicht gilt u.a. für GmbH, AG und GmbH & Co. KG.
Auch unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte kann eine freiwillige Prüfung sinnvoll sein: Ein geprüfter Abschluss kann die Gespräche mit Kreditinstituten erleichtern, stärkt das Vertrauen von Investoren und Geschäftspartnern in die Zahlen und kann bei einem geplanten Unternehmensverkauf die Due Diligence vereinfachen.
Wir setzen je nach Bewertungsanlass das geeignete Verfahren ein: die Unternehmensbewertung nach IDW S1, die Multiplikatormethode, das Modifizierte Ertragswertverfahren, das Substanzwertverfahren sowie die AWH-Methode, die speziell für mittelständische Unternehmen entwickelt wurde. In der Praxis kombinieren wir mehrere Verfahren, um ein belastbares Ergebnis zu erzielen.
Das Ertragswertverfahren nach IDW S1 ermittelt den Unternehmenswert aus dem Barwert der zukünftig erwarteten Erträge – es ist das in Deutschland von Wirtschaftsprüfern standardmäßig angewandte Verfahren. Die Multiplikatormethode leitet den Wert aus Kennzahlen vergleichbarer Unternehmen oder Transaktionen ab (z. B. EBIT-Multiplikatoren) und liefert eine schnelle marktbasierte Einschätzung. Beide Verfahren werden häufig kombiniert eingesetzt.
Typische Anlässe sind: Unternehmenskauf oder -verkauf (M&A), Unternehmensnachfolge und Generationenwechsel, Erbauseinandersetzungen, Scheidung mit Zugewinnausgleich, Gesellschafterauseinandersetzungen, Kapitalerhöhung und Investorensuche, Squeeze-out sowie steuerliche Bewertungsanlässe wie Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die AWH-Methode ist ein vereinfachtes Ertragswertverfahren, das speziell für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe entwickelt wurde. Sie ist praxisnah, gut nachvollziehbar und eignet sich besonders für Nachfolgeregelungen und Betriebsübergaben im Mittelstand.
Eine prüferische Durchsicht ist weniger umfangreich als eine vollständige Abschlussprüfung: Der Wirtschaftsprüfer erlangt eine begrenzte Sicherheit, dass der Abschluss keine wesentlichen falschen Angaben enthält. Sie ist schneller und kostengünstiger als eine Vollprüfung und eignet sich für Unternehmen, die Gläubigern oder Investoren mehr Sicherheit bieten möchten, aber keine gesetzliche Pflichtprüfung benötigen.
Ja. Kunert + Rupp GmbH ist eine zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Nürnberg, eingetragen im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (WPK). Die Gesellschaft hat erfolgreich und ohne Beanstandungen am Peer Review nach § 57a WPO teilgenommen – dem Qualitätssicherungssystem des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland.
Bauträger und Baubetreuer mit einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO müssen die Einhaltung der Pflichten aus §§ 2 bis 14 MaBV für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen lassen (§ 16 Abs. 1 MaBV). Immobilienmakler unterliegen keiner jährlichen Prüfpflicht. Mehr dazu auf unserer Seite zur MaBV-Prüfung.
Die Prüfung erfolgt für jedes Kalenderjahr. Der Prüfbericht ist bis zum 31. Dezember des Folgejahres der Behörde vorzulegen, die die Erlaubnis erteilt hat – je nach Bundesland Gewerbeamt oder IHK, in Bayern landesweit die IHK für München und Oberbayern. Eine verspätete oder fehlende Vorlage ist eine Ordnungswidrigkeit.
Wer im Kalenderjahr keine erlaubnispflichtige Tätigkeit als Bauträger oder Baubetreuer ausgeübt hat, reicht statt des Prüfberichts eine Negativerklärung ein (§ 16 Abs. 1 Satz 2 MaBV). Diese gibt der Gewerbetreibende selbst ab, ein Prüfer ist dafür nicht erforderlich. Im Zweifel klären wir das gern in einem kurzen Telefonat.
Die Kanzlei
Als zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konzentrieren wir uns auf die unabhängige Prüfung und Bewertung von Unternehmen. Für unsere Mandanten sind wir der verlässliche Ansprechpartner in allen Fragen der Wirtschaftsprüfung – präzise, unabhängig und erfahren.
Kernkompetenz in der Abschlussprüfung und Unternehmensbewertung. Spezialisiert auf mittelständische Kapitalgesellschaften sowie betriebswirtschaftliche Beratung und Transaktionsbegleitung.
Rundum-Betreuung aus einer Hand
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Ob Jahresabschlussprüfung, Unternehmensbewertung oder eine erste Orientierung: Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und melden uns zeitnah bei Ihnen.